B2B Gewerbe Shop
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Großhandel für Drogerieartikel

AGB

Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen

- Geschäftsbedingungen - 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht noch einmal widersprechen. Die in den Preislisten enthaltenen Angaben sind handelsübliche Bezeichnungen. Irrtümer sind vorbehalten.

 

2. Lieferung und Leistung

Eine Verpflichtung der Lieferung wird nur durch die Abnahme des einzelnen Auftrages und nur für diesen begründet. Der Auftrag ist angenommen, wenn unsere Rechnung/Auftragsbestätigung geschrieben ist. Die Lieferzeit ist unverbindlich. Verzögerungen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob bei uns (Feiertage, EDV-Ausfall, LKW-Unfall) oder unseren Vorlieferanten (z.B. Lieferschwierigkeiten) – entbinden uns zeitlich und in der Menge von der Einhaltung angegebener Termins bzw. Lieferzusagen. Höhere Gewalt (z.B. Postlaufzeiten), unvorhergesehene Ereignisse, welche die ordnungsgemäße Lieferung in irgendeiner Form beeinflussen, befreien uns von der Lieferung für die jeweilige

Dauer dieser Störungen oder Hindernisse. Der Käufer ist weder berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, noch Schadenersatz zu fordern. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. Im Rahmen unserer terminlichen Auslieferungstouren mit eigenem Fahrzeug – und nur in diesem Fall – erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen für Energiekosten sind wir jederzeit berechtigt, einen Energiezuschlag zu berechnen. Für Lieferungen unter Euro 160,- behalten wir uns vor, Transportkosten zu berechnen. Kann der Käufer nicht mit eigenem Fahrzeug beliefert werden und wird frachtfreie Lieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Käufers, ausschließlich Rollgeld. Die Zusage muß für jeden Auftrag neu gegeben werden. Verlangt der Käufer eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung, wie Express oder Eilgut, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.

 

3. Mängelrügen

Bei Anlieferungen frei Haus durch unsere Fahrzeuge ist die Anzahl der Kartons, Gebinde usw. – nicht deren vollständiger Inhalt – auf dem Auslieferungsnachweis zu quittieren. Spätere diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sollten die auf Lieferscheinen bzw. Auslieferungsnachweis angegebenen Kartonanzahl nicht mit der tatsächlichen Lieferung übereinstimmen, so sind die fehlenden Kartons sofort bei unserem Auslieferungspersonal zu reklamieren und auf dem Auslieferungsnachweis festzuhalten. Bei nicht persönlicher Annahme der Sendung ( z.B. Mittagspause) sind fehlende Kartons sofort telefonisch – 05205 / 1020 – zu reklamieren. Bei Zustellung durch fremde Frachtführer reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Mindergewicht oder Transportbeschädigungen sind vor Annahme der Sendung vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Sollten bei der Warenkontrolle viel Fehlpositionen pro Auftrag festgestellt werden, dass ein oder mehrere fehlende Kartons vermutet werden müssen, ist dieses ebenfalls sofort telefonisch zu melden. Alle sonstigen Reklamationen und Mängelrügen sind schriftlich mitzuteilen; spätestens jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage nach Rechnungsdatum. Der Waren - Retourenmeldung ist der jeweilige Lieferschein beizufügen, ggf. ist auf dem Formular zur Wahrung der Frist nur eine oder nur ein Teil der dafür vorgesehenen Zeilen auszufüllen. Im Übrigen gelten unsere Bearbeitungshinweise. Fest bestellte und richtig gelieferte Ware wird ohne unser vorheriges Einverständnis nicht zurückgenommen. Besorgte Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Gutschriften werden einmal monatlich erstellt und abgerechnet.

 

4. Haftung

Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Käufers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch eines Käufers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag von einem Viertel des Kaufpreises Berücksichtigung.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen nebst evtl. Kosten und Zinsen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen und Leistungen auf laufende Rechnungen ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des Saldos. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder einer Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen unserer Zustimmung. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist ihm nicht gestattet. Erfüllt der Käufer seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Käufer hat insoweit kein Recht zum Besitz. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits bei Kaufabschluss die ihm aus dem Warenverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisorderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderung soll eine stille sein, d.h. sie braucht den Abnehmern nicht mitgeteilt zu werden. Der Käufer ist zur Einziehung seiner Forderung bis auf weiteres ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. durch Abtretung an Dritte, zu verfügen. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Käufer aus diesem Rechtsvorgang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Materialien. Ist im Fall einer Verbindung, Vermischung oder Vereinigung mit einer Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Abnehmer anzugeben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für eine Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der über Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Auch bei einem eventuell vereinbarten Scheck-Wechselverfahren bleibt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Bezogenen bestehen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer um mehr als zwanzig von Hundert, sind wir auf Verlagen des Käufers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Käufer zurückzuübertragen.

 

6. Auskünfte und Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von uns vertriebenen Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. 

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen 

Angebote und Preisauskünfte sind grundsätzlich freibleibend. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu dem Tage der Lieferscheinschreibung gültigen Netto-Netto-Preis, der den von unseren Vorlieferanten gewährten Skonto berücksichtigt. Da Netto-Netto-Bezüge dem Grunde nach sofort fällig sind, werden sie bei nicht fristgerechter Zahlung mit einem Aufschlag versehen. Der Ausgleich unserer Rechnungen erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde verpflichtet sich, uns einen schriftlichen Abbuchungsauftrag für die Einlösung vorkommender Lastschriften zu erteilen. Kann das SEPA-Lastschriftverfahren nicht angewendet werden, ist ein Warenbezug aufgrund unserer Monats- und Sonderangebote nicht möglich. Die Aushändigung von Wechseln, Schecks oder anderen Zahlungsverpflichtungen begründenden oder bestätigenden Urkunden gilt erst mit der Einlösung durch den Zahlungspflichtigen als Zahlung. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wird eine Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen ausgeglichen, kommt der Käufer in Verzug, und wir sind – unbeschadet sonstiger Rechte – ohne Mahnung berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. In jedem Fall kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Käufer. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche im Rückstand ist. Wir sind berechtigt, auch bei anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen, Sofortzahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und evtl. noch ausstehende Lieferungen einstellen. Die Aufrechnung mit anderen als unstrittigen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.

 

8. Inkasso

Unsere Kraftfahrer sind nur dann zum Inkasso berechtigt, wenn sie eine auf einem firmeneigenen Vordruck ausgestellte Quittung vorlegen.

  

9. Kontoführung

Unsere Kontoauszüge bzw. Sammelrechnungen sind anerkannt, sofern nicht innerhalb eine Monats (30 Tage) nach Ausstellungsdatum Widerspruch schriftlich und mit Begründung eingelegt wird.

 

10. Kalkulationshilfen 

Eventuell ausgedruckte Verkaufspreise in unseren Preislisten, Angebote oder Rechnungen sind unverbindliche Kalkulationshilfen der HGD (Handelsgruppe Drogerie), deren Einhaltung nicht zwingend ist. Sie sind nach den bekannten Richtlinien der Mittelstandsempfehlung gegeben.

 

11. Warenrücknahme 

Die Anrechnung zurückgenommener Ware erfolgt zu den tatsächlichen Wert im Zeitpunkt der Zurücknahme, wobei Wertminderungen, z.B. durch Dessortierung, Modewechsel, Lagerung und Beschädigung sowie die uns durch Rücknahme und erneuten verkauf entstehenden Kosten zu berücksichtigen sind. Eine Wertminderung von 30% bedarf keines besonderen Nachweises.

 

12. Vertiebsbindung 

Die von uns gelieferten Waren dürfen nur in Originalherstellerabpackungen zu den vom Hersteller festgesetzten Bedingungen und nur im eigenen Detailgeschäft an den Endverbraucher abgegeben werden. Der Käufer ist insoweit verpflichtet, mit dem Hersteller eine entsprechende Vereinbarung zu schließen oder aber die Waren nicht bei uns zu beziehen. Bei einem Verstoß gegen die Vertriebsbindung sind wir berechtigt, die Lieferung der vertriebsgebundenen Artikel einzustellen, ohne dass dem Käufer irgendwelche Ersatzansprüche gegen uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich uns von allen Schäden, die daraus entstehen, dass der Käufer die Vertriebsbindung verletzt, freizustellen.

 

13. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist Bielefeld. Gerichtstand ist Bielefeld; auch bei Ansprüchen aus Schecks und Wechseln des Käufers. Die Gerichtsstandvereinbarung bezieht sich bei Nicht- und Minderkaufleuten nur auf das Mahnverfahren.

 

15. Teilungswirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein Teil derselben von Gesetzes wegen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

16. Änderungen

Wir sind berechtigt, die vorstehenden Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.

 

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