PT 18 Biozid mit Wirkstoff
PT 18 Biozid mit Wirkstoff nach §10 der ChemBiozidDV
Ab Januar 2025 tritt eine neue Regelung gemäß der EU-Biozidverordnung in Kraft, die den Verkauf und die Abgabe von Biozidprodukten an den Endverbraucher erheblich strenger regelt. PT 18 Biozide, die gegen Insekten wie Fliegen, Wespen oder andere Schadinsekten wirken, müssen ab diesem Zeitpunkt von sachkundigem Personal verkauft werden. Produkte der Kategorie 18 – PT 18 (z. B. Insektizide) dürfen nicht im Selbstbedienungsbereich verkauft werden und ein Beratungsgespräch mit dem Endkunden vor der Abgabe des Produkts ist verpflichtend. Diese Vorgaben gelten auch für den Online- oder Versandhandel. Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz von Bioziden zu kontrollieren und mögliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.
Der Wirkstoff in PT 18 Bioziden ist speziell darauf ausgelegt, Insekten effizient und gezielt abzutöten. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Händler nachweisen, dass sie über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Dies gewährleistet einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Bioziden in sensiblen Einsatzbereichen. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Unternehmen bei den Industrie- und Handelskammern sowie in den jeweiligen Schulungen zur Sachkundeprüfung.